neue Abmahnwelle – barrierefreies Impressum

Von admin am 10. März 2011

Und wieder haben von uns alen so geliebten Abmahnanwälte eine Möglichkeit gefunden Websitebetreiber abzumahnen. Die Rechtsprechung dazu ist noch nicht ganz eindeutig, aber kaum sind die ersten Fälle von Oberlandesgerichten bekannt geworden,  in denen ein Websitebetreiber von einem Gericht bestraft worden ist, weil er seine Impressuminhalte vollständig als Bild dargestellt hat, um Spamkontakte zu vermeiden, schon werden die ersten Anwaltsschreiben verfasst. Als wenn diese Brut wahrlich nichts besseres zu tun hat, als Urteile dieser Art abzuwarten und daraufhin Tag für Tag das Internet nach abmahnbaren Websites zu untersuchen. Meiner Meinung nach hat das nichts mehr mit Recht und Unrecht zu tun, sondern mit der Dreistigkeit einiger “Anwälte”  Ihr Geld mit Abzocken der Unwissenden zu verdienen. In den Augen vieler Anwaltskollegen, die reale Rechtsfälle betreuen, geht das in der Tat bereits in die Richtung Betrug. Daher ist nicht selten, dass man Äußerungen wie: “… die sollten sich was schämen!” oder “…diese Anwälte beschämen die gesamte Rechtswelt.” vernimmt.

Der Sachverhalt ist nunmal leider, dass es diese Vorkommnisse gibt, und man als Websitebetreiber keine andere Wahl hat, als seine Seite rechtskonform anzupassen. Das ist leider nicht jederzeit möglich, da sich nicht jeder Betreiber tagtäglich mit der aktuellen Rechtsprechung befasst. Wieso auch – frage ich mich? Reicht es denn nicht, eine seriöse Webseite zu betreiben und sich der generellen Rechtsgrundlage des Internet- und Telekommunikationsgesetzes gegenüber konform zu verhalten? Scheinbar nicht. Um Problemen dieser Art ständig aus dem Weg zu gehen, muss man heutzutage ebenfalls Recht studiert zu haben. Wie schlimm die Welt doch geworden ist – außer Betrug, Neid und Bösartigkeiten scheint es im world wide web wohl nichts Interessanteres zu geben.

Also wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich den neuesten Erkenntnissen über ein barrierefreies Impressum unterwerfen und für den Fall eines Verstoßes dagegen, dieses anpassen. Was genau versteht man unter einem barrierefreien Impressum? Jegliche in ein Impressum gehörende Daten, die zur Aufklärung, Erläuterung oder rechtlichen Hinweisen dienen, als auch die Kontakt und Steuerrechtlichen Daten des Websitebetreibes selbst sollten in Schrift- und nicht in Bildform vorliegen. Der dahinterstehende Sinn ist in keinster Weise unlogisch, allerdings meiner Meinung nach auch nicht abmahnfähig. Sehbehinderte Menschen und Besucher der Website sollten sich bei Problemen jederzeit an den entsprechenden Verantwortlichen der Website wenden können. Jeglich automatisierte Programme zum Vorlesen von Websiteinhalten, beachten dahingehend nur textlich hinterlegte Inhalte. Bildinhalte können nicht vorgelesen werden.

Die Impressumpflicht gilt generell nur für kommerzielle Webseiten. Privatpersonen, die allein Informationen darstellen, die keinen kommerziellen Hintergrund haben, sind nicht verpflichtet ein Impressum anzugeben. Warum aber setzt man als Websitebetreiber auf ein bildlich dargestelltes Impressum? Einerseits aus Gründen Spamkontakte zu vermeiden – diese haben in den letzten Jahren weiterhin erheblich zugenommen und verunreinigen meist den gesamten Posteingang der Email Empfänger Adresse. Andererseits und da kann man geteilter Meinung sein, um zu verbergen, welche Websitebetreiber unterschiedliche Seiten zu unterschiedlichen Themen betreiben. Rechtens oder mit Betrugshintergrund ist das nicht eindeutig. Ich persönlich glaube ja, dass gewissen Suchmaschinentechnologien mit automatisierten Lesealgorithmen den ein oder anderen Anstoß zum rechtlichen Handeln in diese Richtung gegeben haben, um Domainnetzwerke jeder einzelnen Person besser aufdecken zu können… aber ist natürlich nur meine Meinung :)

Ein Kommentar zu “neue Abmahnwelle – barrierefreies Impressum”

  1. [...] Rechtsprechung scheint noch nicht so eindeutig zu sein. Über diesen Post bin ich darauf gestoßen, dass es relativ neue Urteile dazu gibt. In einem anderen Beitrag wird das näher ausgeführt: [...]

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